Die GEMA-Abwicklung
Wir helfen gerne...
Der Ton- und Datenträger bedarf der Freistellung durch
die GEMA als „Gesellschaft für musikalische und
mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Dabei wird geprüft, ob das jeweilige Produkt lizenzpflichtig
ist. Jedes Produkt kann erst nach Ausführung eines solchen
Freistellungsantrages ausgeliefert werden. Für alle Fragen
rund um die GEMA-Abwicklung stehen wir Ihnen jederzeit gerne
beratend zur Seite.
- Fragen rund um die GEMA-Abwicklung per email an: gema@fourmanufacturing.com
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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